TelDaFax

Urteil_AG_SchleidenNach einem richtungsweisenden Urteil des Amtsgericht Lingen hat auch unsere Kanzlei erfolgreich ein Urteil gegen die ehemaligen Geschäftsführer des insolventen Stromanbieters TelDaFax erstritten. Mit Urteil vom 18. April 2013 verurteilte das Amtsgericht Schleiden die ehemaligen Geschäftsführer zum Ersatz des Schadens, der einem Kunden durch Vorkassezahlungen entstanden war. Wie tausende andere Kunden leistete unser Mandant Vorauszahlungen an TelDaFax in der Annahme, dass er über die vereinbarte Vertragslaufzeit mit Strom beliefert werde. TelDaFax riet unserem Mandanten sogar zum Abschluss eines so genannten Treuepakets. Hierdurch sollten sich Kunden durch Einmalzahlungen langfristig einen günstigen Strompreis sichern. Tatsächlich war der Gesamtkonzern zum Zeitpunkt der Rechnungserteilungen jedoch bereits durchgängig insolvenzreif. Das Amtsgericht Schleiden bestätigte, dass die Geschäftsführer hierdurch persönlich den Betrugstatbestand verwirklichten. Sie seien für die Schreiben verantwortlich, da sie hierauf namentlich benannt waren. Darüber hinaus folgte das Gericht unserer Auffassung, dass sich die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nach dem Wohnsitz des Kunden richte.

Nach TelDaFax hat nun der nächste Energieanbieter Insolvenz angemeldet. Vor wenigen Tagen verkündeten die Medien die Insolvenz der Firma Flex Strom. Auch Flex Strom schloss Verträge nach dem bekannten Vorkasseprinzip. Betroffen sein dürften wiederum tausende Kunden.

Ob auch für Kunden der Firma Flex Strom Schadensersatzforderungen in Betracht kommen, wird derzeit geprüft. Inwieweit sich erstrittene Urteile gegen Geschäftsführer als Privatpersonen am Ende allerdings auch tatsächlich als vollstreckbar erweisen, bleibt abzuwarten.

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